Schrauberhalle für Profis und solche die sich dafür halten
Die Mutigen mit wenig oder keiner Erfahrung werden fachmännisch beraten


Wir geben Hilfe zur Selbsthilfe

Wir garantieren die fachmännische Ausführung von Service-,  Wartungs- und Reparaturarbeiten an Ihrem Fahrzeug, sofern Sie unseren Anweisungen folgen oder selbst über Fachkenntnis verfügenund zwar termingerecht und zu fairen Preisen.  

Persönliche Beratung und Betreuung sind selbstverständlich im Service inbegriffen. Wir haben immer ein offenes Ohr, wenn Sie Probleme mit Ihrem Fahrzeug haben.

verwenden Sie bitte ausschließlich Ersatzteile von hoher Qualität, von denen wir selber überzeugt sind.

Wo immer es möglich ist und wirtschaftlich sinnvoll, lassen wir für Sie defekte Teile, teilweise in Zusammenarbeit mit Fachbetrieben, mit denen wir seit vielen Jahren zusammenarbeiten reparieren.

 

Sie möchte unsere Leistung in Anspruch nehmen?

Nutzung der Mietwerkstatt
Für die Nutzung der Mietwerkstatt gelten folgende Bedingungen: Der Vermieter stellt Werkzeuge und Maschinen in betriebsfähigem Zustand zur Verfügung. Stellt der Kunde Mängel an den Mietgegenständen fest, sind diese sofort zu reklamieren
Der Vermieter haftet nur für Sach- und Personenschäden des Kunden sowie Dritter, wenn diese durch Mängel, welche bereits bei der Übergabe vorhanden waren, verursacht wurden.Bei unsachgemäßer Anwendung entfällt jegliche Haftung. Die Haftung bei selbst mitgebrachten Werkzeugen und Maschinen liegt beim Kunden.
Die vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen beim Einsatz der Mietgenstände und der selbst mitgebrachten Werkzeuge sind unbedingt einzuhalten.
Der Einsatz selbst mitgebrachter Werkzeuge und Maschinen, die ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen (Schweißgeräte, Trenngeräte, umweltgefährdende Tätigkeiten usw.) sind dem Vermieter anzuzeigen.
Der Einsatz aller Werkzeuge und Maschinen ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig
der Kunde hat die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln. Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und Verlust und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Kunde in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Werkzeuge und Maschinen dürfen nur an dem angemieteten Arbeitsplatz eingesetzt werden. Der Mietzins wird nach den gültigen Preislisten berechnet und ist in bar oder per EC Cash zu bezahlen. Der angemietete Arbeitsplatz und die benutzten Werkzeuge sind gesäubert zu hinterlassen. Die Entsorgung selbst mitgebrachter und ausgebauter Materialien liegt  beim Kunden. Bei Nichtnutzung reservierter Arbeitsplätze und Mietgegenstände ist der volle Mietpreis zu bezahlen. Der Vermieter haftet nur für die Nichterfüllung eines Mietvertrages, wenn dieser durch sein grob fahrlässiges verhalten nicht realisiert werden konnte.
Falls eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein sollte, gelten an Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift davon Kenntnis genommen zu haben


Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.